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Verleihvorkosten
auch: Verleihkosten- und gebühren
Alle Kosten, die ein Verleiher im Zusammenhang mit einem Kinostart insbesondere für Filmkopien und Werbung (Prints and Advertising, P&A) aufbringt, werden „Verleihvorkosten“ genannt, weil sie aufgebracht werden müssen, bevor der Film Gelder an der Kinokasse einspielen kann. Neben dem Werbevorspannfilm (Teaser und/oder Trailer) nennt die Filmförderungsanstalt eine ganze Liste von einzelnen Vorkosten:
– Lavendelpositiv und Dupnegativ bzw. Interpositiv und Internegativ,
– Synchronisation sowie IT-Band,
– Kopienversicherung,
– Negativ-Versicherung und sonstige filmbezogene Versicherung,
– Beschichtung, Instandhaltung und Wiederherstellung der Kopien für Haupt-, Vorspann- und Beiprogrammfilm,
– Herstellung des Werbevorspannfilms sowie der zur redaktionellen Berichterstattung bestimmten Materialien, z.B. electronic press kit und „making of“ (falls diese nicht vom Produzenten geliefert werden),
– Standard-Werbematerial,
– Kosten von Marketing-/Promotionagenturen,
– Ur- und Erstaufführungswerbemaßnahmen, die sich unmittelbar an Filmbesucher richten,
– filmbezogene Inserate in der Filmfachpresse und etwaige Filmpremierenveranstaltungen einschließlich der Ausrichtung von Tradeshows,
– Produktionspresse sowie Verleihpresse und sonstige filmbezogene Promotion im Einvernehmen mit dem Produzenten,
– Rechtsverfolgung gegenüber filmbezogenen Ansprüchen,
– Abgaben, insbesondere Zoll im grenzüberschreitenden Verkehr,
– SPIO-Filmsonderbeitrag,
– Gebühren der FSK (und/oder der FBW),
– Abrechnungskontrolle des Verleiherverbandes.
von: James zu Hüningen